Stellungnahmen | 13.02.2020 SN 8/20: Ergänzung von § 10 Abs. 1 AufenthG DAV fordert: Sind Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis n. § 25 Abs. 3 AufenthG erfüllt, gilt § 10 Abs. 1 nicht. Downloads dav-sn_8-2020_paragraph-10-aufenthg_migr.pdf pdf 45,5 KiB Download Zurück zur Übersicht 0
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