Stellungnahmen | 05.12.2016 SN 80/16: Verlängerung der Verjährungsfristen im Baurecht? Der DAV hält eine Verlängerung der gesetzlichen Verjährungsfristen im Bau- und Architektenrecht nicht für geboten. Prozessrisiken ergeben sich aus der Streitverkündung. Downloads DAV-SN_80-16.pdf pdf 43,7 KiB Download Zurück zur Übersicht 0
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