SN Nr. 57/16: Stellungnahme des Ausschusses Geistiges Eigentum zur Internationalen Patentrechtsharmonisierung im Rahmen der WIPO/Group B+, hier: Arbeitspapiere zur Neuheitsschonfrist und Vorbenutzungsrechten
Der Ausschuss Geistiges Eigentum beleuchtet die sehr praxisrelevante Konstellation, in der Dritte lediglich einzelne Informationen die Erfindung betreffend – sei es direkt oder indirekt – vom ursprünglichen Erfinder erhalten haben.
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