SN 45/26 zum Entwurf eines Gesetzes und einer Verordnung zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes
Der DAV rügt die viel zu kurze Stellungnahmefrist und verweist auf Art. 8 der Aarhus-Konvention, die eine wirksame Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht. Inhaltlich sieht der DAV im Entwurf noch Änderungsbedarf.
Kommentare