Sonder-DAV-Depesche Nr. 2/16

1. Eilmeldung: BRAK startet das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Plötzlich geht es ganz schnell: Am Freitag meldete der DAV, dass der Anwaltsgerichtshof Berlin die einstweiligen Anordnungen gegen die BRAK aufgehoben hat. Diese hatten den Start des beA bislang verhindert. Heute jedoch wurde das beA scharf geschaltet. Jede Anwältin und jeder Anwalt kann nun in sein Postfach schauen und Nachrichten verfassen – sofern sie oder er über eine beA-Karte verfügt. Die BRAK hatte die Aufhebung der Beschlüsse des AGH wegen veränderter Umstände beantragt. In dem Beschluss wird die kürzlich vom BMJV erlassene Verordnung zum beA (RAVPV) als relevante Veränderung anerkannt. Aufgrund der damit eingeführten freiwilligen Erprobungsphase liegt nach der jetzigen Rechtslage kein Eingriff in die Berufsfreiheit vor.

Die Hintergründe lesen Sie hier. News zum beA und weiterführende Informationen finden Sie stets auf unserer Website digitale anwaltschaft.

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