Sonder-DAV-Depesche Nr. 2/17

Eilmeldung: Sondernewsletter der BRAK: Zusätzliches Zertifikat für das beA notwendig

Kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Information mit Blick auf die passive Nutzungspflicht des beA ab dem 1. Januar 2018 – wir berichteten in der gestrigen Depesche.

Für die beA-Nutzung muss nunmehr ein zusätzliches Zertifikat installiert werden. Ein für die beA-Anwendung notwendiges Zertifikat ab dem 22. Dezember 2017 sei nicht mehr gültig, so die BRAK in einem Sondernewsletter vom heutigen Tage.

Das Anwaltsblatt Online berichtet darüber und über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum beA ausführlicher. Dort und hier finden Sie zudem einen Link zu einer Anleitung zur Installation des neuen Zertifikats – angesichts der 22 Seiten sollte man etwas Zeit einplanen.

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