Nachdem die für das besondere Anwaltspostfach zuständige Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in ihrem Sondernewsletter am 22. Dezember 2017 darauf hinwies, ein Zertifikat sei „abgelaufen“ und ein neues müsse installiert werden, empfiehlt die BRAK nun in einer weiteren Mitteilung, das neue Zertifikat wieder zu deinstallieren.
Diese Mitteilungen der BRAK sorgten die Tage für Unsicherheit bei Anwältinnen und Anwälten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) beklagt einen Vertrauensverlust der Anwaltschaft in das beA. Dies gefährde weiterhin die Akzeptanz in dieses Kommunikationsmittel. Nach Ansicht des DAV ist der Beginn des beA zum Jahreswechsel nun ausgeschlossen. Er fordert eine Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen für nötig gewordene Neueinrichtung. Die BRAK solle öffentlich erklären, dass das beA bis dahin auf keinem Wege weder von Gerichten und noch anderen Kommunikationspartner erreichbar ist. Das verloren gegangene Vertrauen in das beA müsse wiedergewonnen werden. Das beA brauche außerdem einen unabhängigen Fachbeirat, der helfen könne, solche Risiken zu minimieren, wiederholte der DAV seine Forderung.
Auch auf dem 34. Chaos Communication Congress steht die Sicherheit beA am morgigen Donnerstag, 28. Dezember 2017 ab 12:30 Uhr auf der Agenda – hier geht es zum Live-Stream.
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