Künstliche Intelligenz (KI) ersetzt noch nicht den Menschen. Doch das könnte sich ändern. Welche Auswirkungen hätte das auf den Rechtsstaat und das Justizwesen? Die EU denkt bereits über Regulierungsansätze nach. Der DAV hat sich im Konsultationsprozess geäußert: Er wirbt für einen menschenzentrierten Ansatz. Der Mensch muss weiter im Zentrum des Rechtsstaats stehen. Bindende Gerichts und ähnlich eingriff sintensive Behördenentscheidungen sollten nicht vollständig automatisiert werden. Wo KI zum Einsatz kommt, muss nach Grad und Wahrscheinlichkeit von potentiellen Grundrechtsverletzungen der konkreten Anwendung reguliert werden.