Straftäter auf der Flucht hat keinen Anspruch auf Sozialhilfe

Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de

O-Ton: Der Mann klagte auf Hartz4 zur Grundsicherungsleistung. Er war aber zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Da hat das Gericht gesagt: Wenn Du die Haft antreten würdest, dann hättest Du ja quasi freie Logie und freie Kost, also wäre Dein Lebensunterhalt gesichert – also hast Du keinen Anspruch auf Sozialhilfe. - Länge 22 sec.

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