Das Engagement von Studierenden in Moot Courts und Law Clinics begrüßen wir ausdrücklich – sie verbessern ergänzend zum Pflichtprogramm die Qualität der Ausbildung. Studierende, die ehrenamtlich in Moot Courts und Law Clinics arbeiten, sollten deshalb ihren Freischuss nach hinten verlegen dürfen. Sie sollen von ehrenamtlichem Engagement nicht abgehalten werden, weil sie Nachteile beim Freischuss befürchten müssen. Durch eine Verschiebung des Freischusses wird nicht nur die investierte Zeit derjenigen anerkannt, die sich trotz des dicht getakteten Zeitplans im Jurastudium ehrenamtlich engagieren. Für manche Studierende dürfte das überhaupt erst ein Anreiz zu einem Einsatz sein.
Zwar gehen mit der großen Vielfalt an Law Clinics an deutschen Universitäten natürlich Unterschiede in der Qualität der Ausbildung und Betreuung einher. Beides trifft aber auch auf Moot Courts zu. Es gibt keinen Grund, dass in den Prüfungsordnungen weiterhin nur das dortige Engagement honoriert wird.
Anders als etwa die Teilnahme an Moot Courts oder die Mitgliedschaft in universitären Gremien wird die Mitarbeit in Law Clinics von den meisten Bundesländern derzeit noch nicht standardmäßig bei der Berechnung des Freischusses berücksichtigt. Der Dachverband studentischer Rechtsberatung (DSR) hatte gefordert, dass Studierende, die ehrenamtlich in Moot Courts und Law Clinics arbeiten, ihren Freischuss nach hinten verlegen dürfen.
Kommentare