Berlin (DAV). Die Arbeitsgemeinschaft der Syndikusanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) lobt in diesem Jahr zum ersten Mal den Hans-Peter Benckendorff Gedächtnispreis aus. Ausgezeichnet wird der beste im zurückliegenden Jahr veröffentlichte juristische Fachbeitrag rund um das Recht der Syndikus(rechts)anwälte. Der Preis ist mit 1.000 Euro dotiert. Der Preisträger oder die Preisträgerin wird außerdem zum Deutschen Syndikusanwaltstag als Ehrengast eingeladen.
Der Preis wurde in Gedenken an den letztes Jahr verstorbenen Hans-Peter Benckendorff, den ehemaligen Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der Syndikusanwälte im DAV, ins Leben gerufen und soll jährlich vergeben werden. Mit der Auszeichnung werden Fachartikel oder universitäre Arbeiten gewürdigt, die zur Weiterentwicklung des Berufsrechts der Syndikus(rechts)anwälte beitragen.
Vorschläge sind postalisch bei der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft der Syndikusanwälte im DAV einzureichen. Einreichungsschluss ist der 1. September 2019. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die vollständigen Teilnahmebedingungen finden Sie im Statut des Hans-Peter Benckendorff Gedächtnispreises unter www.syndikusanwaelte.de.
Die Preisverleihung findet auf dem 26. Deutschen Syndikusanwaltstag am 7. November 2019 in Berlin statt.
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