Bereits in der kommenden Woche könnte der Bundestag ein Gesetz beschließen, das eine Pausierung der strafrechtlichen Hauptverhandlung von über drei Monaten ermöglicht. Davor warnt der DAV:
"Krisen definieren nicht das Recht. Es muss daher unbedingt gewährleistet sein, dass eine längere Hemmung der Unterbrechung als Sonderregelung auf die gegenwärtige Pan- bzw. Epidemie beschränkt bleibt. Zudem sollte dies nur für solche Hauptverhandlungen möglich sein, bei denen bereits mindestens zehn Tage verhandelt wurde, entsprechend § 229 Abs. 3 StPO.
Darüber hinaus sollte die Justiz natürlich nicht zum Stillstand kommen: Eilige Verfahren, etwa Haftsachen, dürfen nicht etwa auf dem Rücken Inhaftierter auf die lange Bank geschoben werden."
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