Über einen Monat dauert der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands in der Ukraine schon an. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat bereits diverse Unterstützungsmaßnahmen ins Leben gerufen. Im Rahmen des Weimarer Dreiecks der Anwaltschaft hat der DAV nun zusammen mit der Warschauer und der Pariser Anwaltskammer das Vorgehen Russlands in einer gemeinsamen Erklärung erneut verurteilt und Anwält:innen sowie Bürger:innen, die von Krieg betroffen sind, weitergehende Unterstützung zugesichert.
„Das Weimarer Dreieck wurde gegründet, um die Rechtsstaatlichkeit in Europa zu stärken und zu schützen. Wir haben uns deshalb entschlossen, die Ressourcen des Weimarer Dreiecks zu bündeln, um den vom Krieg getroffenen Menschen aus der Ukraine zu helfen. Das ermöglicht uns insbesondere den Austausch und die Zusammenarbeit mit den polnischen Anwält:innen, die an der Frontlinie des ankommenden Flüchtlingsstromes stehen. Zusammen mit unseren französischen und polnischen Partnerorganisationen sind wir bereit, die bereits ergriffenen Unterstützungsmaßahmen, wie Partnerschaftsplattformen, finanzielle Hilfen und Pro-bono-Rechtsrat erforderlichenfalls langfristig aufrecht zu erhalten. Außerdem unterstützen wir alle rechtlichen Initiativen zur Verteidigung der Ukraine, wie beispielsweise die Durchführung von Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofes zu möglichen Kriegsbrechen in der Ukraine.“
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