„Die ungeheuerlichen Angriffe der Trump- und der Erdogan-Regierung auf die unabhängige Justiz und Anwaltschaft erinnern daran, dass es auch in der Europäischen Union einen Mitgliedstaat gibt, dessen Regierung offen für eine illiberale Demokratie wirbt und den Rechtsstaat seit mehr als einem Jahrzehnt autokratisch umgebaut hat. Jetzt hat die ungarische Regierung auch noch angekündigt, sich aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zurückzuziehen. Damit verabschiedet sich der Präsident Ungarns Viktor Orbán weiter vom Konsens europäischer rechtsstaatlicher Grundsätze.
Der DAV begrüßt, dass mehrere europäische Regierungen kürzlich eine neue Initiative ergriffen haben, das seit sieben Jahren anhängige Rechtsstaatsverfahren nach Art. 7 Abs. 2 des Vertrags über die Europäische Union zum Abschluss zu bringen. Wir fordern die zukünftige Bundesregierung dazu auf, sich hier aktiver als bisher einzubringen und das Rechtsstaatsverfahren deutlich konsequenter voranzutreiben.
Dem ungarischen Ministerpräsidenten Orbán darf nicht länger ein Vetorecht zugestanden und seine Regierung mit EU-Mitteln an der Macht gehalten werden, während er die europäischen Werte mit Füßen tritt.“
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