Medienberichten zufolge plant das Bundesjustizministerium eine Reform des Unterhaltsrechts. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) weist bereits seit Langem auf diese Notwendigkeit hin und begrüßt das Ansinnen – hofft aber zugleich auf die erforderliche Bandbreite an erfassten Konstellationen.
„Endlich wird die überfällige Reform des Unterhaltsrechts auf den Weg gebracht! Der DAV hat seit Jahren – zuletzt während des Deutschen Anwaltstags 2023 – immer wieder gefordert, das Unterhaltsrecht an die geänderten Lebensverhältnisse anzupassen. Wir freuen uns, wenn unsere Appelle nun Gehör gefunden haben.
Wir hoffen natürlich sehr, dass alle regelungsbedürftigen Sachverhalte – vom erweiterten Umgang bis zu paritätischen Betreuungsmodellen – umfasst sind, damit es nicht nur ein ‚Reförmchen‘ bleibt. Wir brauchen umfassende Rechtssicherheit durch klare gesetzliche Regelungen anstelle eines richterrechtlichen Flickenteppichs. Insofern sehen wir einem Gesetzentwurf gespannt entgegen.“
Siehe hierzu auch
Pressemitteilung DAT 03/23
DAV-Stellungnahme Nr. 04/2017
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