Das Bundesverfassungsgericht hat den Beschluss des Gebäudeenergiegesetzes in dieser Sitzungswoche unterbunden, da der Gesetzentwurf nicht rechtzeitig vollständig vorlag. Die Entscheidung beschäftigt sich nicht mit den Inhalten, sondern ist Ausdruck einer überhasteten Gesetzgebungspraxis, die in der jüngeren Vergangenheit überhandnimmt.
„Schneller ist nicht besser! Gute Gesetzgebung kann nur funktionieren, wenn man sich die Zeit nimmt, das Gesetz zu prüfen und zu beraten. Wir beobachten nicht erst unter der aktuellen Regierung eine übertriebene Beschleunigung der parlamentarischen Prozesse, die der Qualität der Gesetzestexte schadet. Nicht nur der Legislative wird zu wenig Zeit gegeben, sondern auch den Verbänden bei deren Beteiligung. Das führt dazu, dass bei der Verbändebeteiligung für Stellungnahmen im Extremfall Fristen von wenigen Tagen eingeräumt werden. Bedenkliche Tiefpunkte waren in der laufenden Legislaturperiode das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II mit einer Stellungnahmefrist von eineinhalb Tagen und das Strompreisbremsegesetz, für dessen Kommentierung lediglich zwanzig Stunden eingeräumt wurden. Dabei werden Gesetze besser, wenn ausreichend Zeit für die Beteiligung der Praxis und der Beratung im Bundesrat eingeräumt werden. Der DAV bemängelte dies bereits bei Vorgängerregierungen.
Die Verbändeanhörung ist in der Geschäftsordnung der Bundesministerien verankert, um das Einfließen von Experten- und Fachwissen in die Gesetzgebung zu gewährleisten. Damit das funktionieren kann, muss ihr der entsprechende Raum gegeben werden. Sie als reine Formalie abzutun, wird der Sache nicht gerecht und resultiert in unausgereiften Gesetzen.“
Kommentare