In jüngster Zeit häufen sich Gesetzgebungsverfahren mit kurzen Beteiligungsfristen in der Verbändeanhörung. Insbesondere die aktuellen umweltrechtlichen Vorhaben aus den Bundesministerien für Umwelt und Wirtschaft lassen eine ausreichende Zeit für juristische Würdigung vermissen, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) bemängelt:
„Vier Stellungnahmefristen innerhalb eines Monats mit weniger als einer Woche Bearbeitungszeit: In so kurzer Zeit sind diese durchaus wichtigen Referentenentwürfe unmöglich angemessen zu bewerten.
Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien sieht eine rechtzeitige und angemessene Beteiligung der Fachkreise und Verbände vor. Bei Vorhaben, die erhebliche Auswirkung auf die Umwelt haben können, verlangt auch Art. 8 der Aarhus-Konvention eine effektive Öffentlichkeitsbeteiligung und setzt hierfür ‚ausreichende zeitliche Rahmen‘ voraus. Die aktuell gesetzten Fristen unterschreiten diese Erfordernisse ersichtlich.
Eine Frist, die eine sachgerechte Prüfung nicht ermöglicht, entwertet die Beteiligung der Öffentlichkeit. Das erweckt nicht den Eindruck, dass eine fundierte Einschätzung der Praxis ernsthaft gewünscht ist.“
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