Mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen begrüßt der Deutsche Anwaltverein (DAV) die parteiübergreifenden Bestrebungen aus Berlin, Sachsen-Anhalt und dem Saarland, ihre Landesverfassungsgerichte resilienter zu machen. Andere Bundesländer sollten sich dieser Herausforderung alsbald stellen, so der DAV:
„Berlin, Sachsen-Anhalt und das Saarland machen es vor: Mit gut durchdachten Entwürfen sollen die jeweiligen Landesverfassungen geändert werden, um die Landesverfassungsgerichte und andere Verfassungsorgane besser vor extremistischen Einflüssen oder Lahmlegung zu schützen.
In Sachsen-Anhalt sollen verschiedene Sicherungs- und Ersatzmechanismen das Funktionieren demokratischer und rechtsstaatlicher Prozesse gewährleisten: So soll die Neuregelung der Wahl der Verfassungsrichter:innen sicherstellen, dass das Gericht auch bei obstruktiven Sperrminoritäten arbeitsfähig bleibt. Nach dem Vorbild der im Jahre 2024 beschlossenen Grundgesetzänderungen sollen wesentliche Regelungen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Gerichts auch in der Verfassung verankert und damit dem Zugriff einfacher Regierungsmehrheiten entzogen werden. Ähnliche Vorschläge kommen aus Berlin und dem Saarland; in weiteren Bundesländern werden ähnliche Diskussionen geführt.
Die Erfahrungen aus Polen und den USA zeigen, wie schnell mit wenigen Stellschrauben die unabhängige Justiz und die Demokratie in Bedrängnis geraten können. Der DAV setzt sich deshalb – auch in zahlreichen Fachgesprächen – mit Nachdruck dafür ein, dass weitere Bundesländer Maßnahmen zur Gewährleistung der Resilienz der Justiz ergreifen.“
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