Schleswig-Holstein will seine Landesverfassung reformieren. Ziel ist dabei vor allem, das Landesverfassungsgericht besser vor politischem Einfluss zu schützen und seine Unabhängigkeit zu stärken. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt das grundsätzlich:
„Schleswig-Holstein folgt einer wichtigen Entwicklung: Die Verfassungsgerichte – und damit die Demokratie und der Rechtsstaat – sollen besser geschützt werden. Resilienz bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Gerichte unabhängig von der politischen Lage arbeitsfähig bleiben und Richterposten auch besetzt werden können. Es darf keine Blockade bei der Richterwahl entstehen. An vielen Punkten geht das Vorhaben in die richtige Richtung.
So werden einfachgesetzliche Vorgaben künftig unmittelbar in der Landesverfassung normiert. Das sorgt dafür, dass das Gericht nicht mehr so leicht durch einfache Mehrheiten im Parlament arbeitsunfähig gemacht werden kann. Dem guten Beispiel von Berlin, Sachsen-Anhalt, dem Saarland und nun auch Schleswig-Holstein sollten weitere Bundesländer folgen.
Kritisch sehen wir allerdings die geplante Neuregelung der Wahl des Ministerpräsidenten. Diese könnte dazu führen, dass eine geschäftsführende Regierung dauerhaft im Amt bleibt, weil eine Mehrheit für die Wahl des Ministerpräsidenten nicht zustande kommt. Die Reform könnte dadurch in eine verfassungsrechtliche Sackgasse führen. Hier sollte nachgebessert werden. Wir haben entsprechende Vorschläge vorgelegt.“
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