München/Berlin (DAV).Ein Autofahrer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn er nach einer Kollision den Unfallhergang nicht beweisen kann. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts München vom 29. Februar 2024 (AZ: 161 C 14050/23).
Im Oktober 2022 stießen ein Auto und ein Fahrrad in München zusammen. Der Autofahrer war aus einem Hof gefahren und blieb dann auf dem Fußgänger- und Radweg stehen, er wollte die Schranke hinter seinem Wagen schließen. Der Radler musste ausweichen und stürzte. Danach stritten beide Seiten um fast 3.200 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Das Gericht konnte den genauen Hergang des Unfalls nicht klären. Beide Parteien widersprachen sich und es gab keine weiteren Beweise. Daher konnte das Gericht nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, dass der Fahrradfahrer den Schaden am Auto verursacht hatte oder den Autofahrer geschlagen hatte.
Die Entscheidung des Amtsgerichts München zeigt, wie wichtig es ist, nach einem Verkehrsunfall Beweise zu sichern. Zeugenaussagen, Fotos und Videos können dabei helfen, den Unfallhergang zu rekonstruieren und die eigene Position zu stärken, so die DAV-Verkehrsrechtsanwälte.
Informationen: www.verkehrsrecht.de
Kommentare