Brandenburg/Berlin (DAV). Ein Fahrverbot neben einer Fahrerlaubnisentziehung oder der Anordnung einer isolierten Sperrfrist ist grundsätzlich nicht zulässig. Dies gilt auch bei Inhabern einer ausländischen Fahrerlaubnis. Dies stellte das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) am 11. Oktober 2023 (AZ: 1 ORs 11/23), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert.
Das Amtsgericht hatte einen Mann wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr sowie wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Zudem wurde eine isolierte Sperrfrist von neun Monaten für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet und ein Fahrverbot von neun Monaten verhängt.
Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein, das Oberlandesgericht hob das Fahrverbot auf. Das Gericht stellte fest, dass die Anordnung eines Fahrverbots neben einer isolierten Sperrfrist gegen den Rechtsgrundsatz der "doppelten Sanktion" verstößt. Denn die Sperrfrist bewirkt bereits, dass der Täter für einen bestimmten Zeitraum keine neue Fahrerlaubnis erlangen kann. Ein Fahrverbot würde diese Wirkung lediglich verstärken, ohne einen zusätzlichen Rechtszweck zu erfüllen.
Informationen: www.verkehrsrecht.de
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