Neuruppin/Berlin (DAV). Wer sich nicht angeschnallt in das Auto eines erkennbar betrunkenen Fahrers setzt, riskiert bei einem Unfall seinen gesamten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt, zeigt dies ein Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 20. Juni 2025 (AZ: 5 O 211/22). Bei einer schweren Missachtung der eigenen Sicherheit durch einen Mitfahrer kann die Haftung des Autofahrers zivilrechtlich vollständig hinter das eigene Mitverschulden zurücktreten.
Der Entscheidung lag ein schwerer Verkehrsunfall nach einer gemeinsamen Halloween-Party zugrunde. Ein 21-jähriger Mann war nachts auf der Rückbank eines Autos mitgefahren, dessen Fahrer erheblich getrunken hatte. Die Gruppe hatte während der Feier und auch auf der Heimfahrt bei zwei Zwischenstopps an Tankstellen große Mengen Alkohol konsumiert.
Der Fahrer hatte schließlich 1,46 Promille. Auf einer Straße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern verlor er bei einer Geschwindigkeit von rund 195 Stundenkilometern die Kontrolle über den Wagen. Das Fahrzeug überschlug sich mehrfach. Der Fahrer kam noch an der Unfallstelle ums Leben. Der Kläger wurde aus dem Fahrzeug geschleudert und rund 19 Meter weit fortgeschleudert. Er erlitt unter anderem ein Polytrauma, eine Verletzung einer Halsarterie, einen Kleinhirninfarkt sowie mehrere Frakturen im Gesichts- und Halswirbelbereich. Nach mehreren Operationen musste er insgesamt 25 Tage stationär behandelt werden und absolvierte anschließend längere Rehabilitationsmaßnahmen. Mit seiner Klage verlangte er ein Schmerzensgeld von mindestens 50.000 Euro, Ersatz weiterer Schäden sowie die Feststellung einer Ersatzpflicht für künftige Verdienstausfälle.
Das Gericht wies die Klage ab und begründete dies mit einem überwiegenden Mitverschulden des verletzten Mitfahrers, das dessen Ansprüche komplett ausschließe.
Zwar habe der Autofahrer den Unfall durch seine alkoholbedingte Raserei verursacht. Den Kläger treffe jedoch ein zweifacher schwerer Verstoß gegen die eigenen Interessen. Zum einen habe er die Gurtpflicht missachtet, die auch für Personen auf den hinteren Sitzen gelte. Dass die Verletzungen durch einen angelegten Gurt erheblich milder ausgefallen wären, zeige der Umstand, dass eine weitere, ordnungsgemäß angeschnallte Insassin den Unfall fast unverletzt überstand. Zum anderen hätte der Kläger wegen des gemeinsamen Trinkens und deutlicher Anzeichen an der Fahrtüchtigkeit des Fahrers zweifeln müssen. Per Smartphone und Überwachungskameras aufgenommene Videos dokumentierten zudem, dass der Kläger dem Fahrer sogar noch eine Flasche mit Alkohol gereicht hatte und Zeuge wurde, wie der Fahrer an einer Tankstelle beim Zurücksetzen beinahe einen anderen Mitfahrer überrollte.
Bei der Abwägung aller Umstände wiege das unvorsichtige Verhalten des Beifahrers so schwer, dass er den Schaden vollständig selbst tragen müsse.
Informationen: www.verkehrsrecht.de
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