München/Berlin (DAV).Ein Fahrradfahrer, der auf dem Weg zur Arbeit an einer nicht ordnungsgemäß gesicherten Baustelle stürzte, hat gegen die verantwortliche Baufirma Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Amtsgericht München sprach am 11. Oktober 2024 (AZ: 231 C 10902/24) dem Kläger 300 Euro zu. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über das Urteil.
Ein Radfahrer fuhr in München auf dem Weg zur Arbeit in einer Straße, in der sich eine Baustelle befand. Dort verlief ein mit Schotter gefüllter, etwa 133 Zentimeter breiter und 4 bis 5 Zentimeter tiefer Spalt quer zur Fahrbahn. Aufgrund von Gegenverkehr wich der Kläger leicht nach rechts aus und überquerte die Stelle diagonal – dabei stürzte er. Schürfwunden an Ellenbogen, Hüfte und Knie waren die Folge.
Obwohl der Kläger den Spalt kannte, weil er die Strecke seit Monaten täglich nutzte, machte er geltend, dass die Baustelle nicht ausreichend abgesichert gewesen sei. Zudem seien der Stadt München bereits mehrere Beschwerden über die Gefahrenstelle bekannt gewesen. Der Kläger verlangte von der Baufirma 1.000 Euro Schmerzensgeld.
Das Amtsgericht München kam nach Beweisaufnahme zu dem Schluss, dass der Sturz des Klägers tatsächlich auf den offenen Spalt zurückzuführen war. Es sprach dem Kläger ein Schmerzensgeld von 300 Euro zu. Zwar hatte die Baufirma ihre Verkehrssicherungspflichten an einen Subunternehmer übertragen, jedoch blieb sie weiterhin verpflichtet, die Arbeiten zu überwachen. Dass die Stadt die Beklagte mehrfach zur Beseitigung des Spalts aufgefordert hatte, ließ auf ein erhebliches Organisationsverschulden schließen.
Gleichzeitig stellte das Gericht ein erhebliches Mitverschulden des Klägers fest. Dieser habe ein für jedermann sichtbares Risiko bewusst in Kauf genommen, indem er die mit Kies gefüllte Rille diagonal überquerte – obwohl ihm die Gefahr bekannt war. Eine vorsichtigere Fahrweise oder ein kurzes Anhalten vor der Spaltüberquerung wären zumutbar gewesen. Daher beließ es das Gericht bei 300 Euro statt der gewünschten 1.000 Euro.
Informationen: www.verkehrsrecht.de
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