Landstuhl/Berlin (DAV). Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Landstuhl vom 9. April 2025 (AZ: 2 OWi 53/25) hin, nach der Betroffene in Bußgeldverfahren keinen Anspruch auf Einsicht in die Falldatensätze der gesamten Messreihe sowie die zugehörige Statistikdatei haben. Nach Auffassung des Gerichts hätten die Unterlagen keine potenzielle Relevanz für die Verteidigung des Betroffenen.
In diesem Verfahren hatte der Verteidiger eines Betroffenen Einsicht in verschiedene Unterlagen verlangt, die im Zusammenhang mit einer standardisierten Geschwindigkeitsmessung standen. Neben der Gebrauchsanweisung des eingesetzten Messgeräts wollte er auch die Falldatensätze der gesamten Messreihe sowie die Statistikdatei einsehen. Diese Unterlagen wurden von der Verwaltungsbehörde nicht zur Bußgeldakte genommen. Das Gericht musste entscheiden, ob der Betroffene dennoch ein Recht auf Zugang zu diesen Informationen hat.
Das Amtsgericht stellte klar, dass es sich bei dem Antrag nicht um einen klassischen Fall der Akteneinsicht handele. Vielmehr gehe es um einen eigenständigen Überlassungsanspruch aus dem Recht auf ein faires Verfahren.
Zwar bejahte das Gericht einen Anspruch auf Herausgabe der Gebrauchsanweisung des Messgeräts – hier bestehe eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung. Einen Anspruch auf Überlassung der gesamten Messreihe und der Statistikdatei verneinte das Gericht jedoch. Maßgeblich sei, ob eine erkennbare Relevanz für die Verteidigung vorliege. Diese sei nach derzeitigem Erkenntnisstand auszuschließen. Das Gericht verwies auf mehrere Stellungnahmen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), wonach sich aus der Auswertung der gesamten Messreihe kein relevanter Erkenntnisgewinn ergebe. Auch die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung sehe dies so.
Im Ergebnis erkannte das Gericht lediglich einen Anspruch auf die Gebrauchsanweisung an. Die weitergehenden Anträge wurden abgelehnt. Die Entscheidung stößt aber auch auf Kritik: Wie soll ein Betroffener sich wirksam verteidigen, wenn ihm zentrale Informationen vorenthalten werden?
Informationen: www.verkehrsrecht.de
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