Oldenburg/Berlin (DAV). Ob und in welchem Umfang Verkehrsteilnehmer für einen Crash haften müssen, hängt oft von Frage ab, ob der Unfall unabwendbar war. War ein Unfall vermeidbar, haftet man. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat am 18. Dezember 2023 (AZ: 11 U 3/23) entschieden, dass ein Unfall durch Wildwechsel auch dann als unabwendbares Ereignis gelten kann, wenn der Fahrer zu schnell fuhr.
In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall erlitt der Kläger bei einem Unfall schwere Verletzungen, als ein Reh die Windschutzscheibe seines Wagens durchschlug. Der Unfall ereignete sich in der Dämmerung auf einer Landstraße. In dem Moment, als sich zwei Fahrzeuge begegneten, sprang ein Reh aus dem angrenzenden Feld auf die Fahrbahn. Das Tier kollidierte zunächst mit einem Auto und wurde dann gegen den entgegenkommenden Wagen des Klägers geschleudert. Es durchschlug die Windschutzscheibe und traf den Mann am Kopf. Durch die Wucht des Aufpralls und die schweren Verletzungen verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug. Der Mann kam von der Fahrbahn ab, prallte dort gegen mehrere Bäume und kam schließlich im Graben zum Stillstand.
Der Kläger machte geltend, die Fahrerin des entgegenkommenden Fahrzeugs sei zu schnell gefahren und hätte den Unfall durch eine angepasste Geschwindigkeit vermeiden können. Der Sachverständige im Verfahren dagegen hatte berechnet, dass der Unfall nur dann vermeidbar gewesen wäre, wenn die Frau mit einer Geschwindigkeit von knapp über 40 km/h gefahren wäre. Da dies auch für den Kläger galt, wäre es selbst bei angepasster Geschwindigkeit höchstwahrscheinlich zu der Kollision mit dem Reh gekommen.
Das OLG Oldenburg wies die Berufung des Klägers zurück. Das Gericht stellte fest, dass die Fahrerin des entgegenkommenden Fahrzeugs zwar die idealtypische Geschwindigkeit überschritten hatte, dies aber nicht ursächlich für den Unfall war. Selbst bei einer geringeren Geschwindigkeit und größtmöglicher Sorgfalt hätte sie den Zusammenstoß mit dem Reh nicht vermeiden können.
Informationen: www.verkehrsrecht.de
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