Brandenburg/Berlin (DAV). Wer bei einer Panne oder einem Unfall sein Auto verlässt und keine Warnweste trägt, haftet bei einem Unfall zur Hälfte mit. Dies entschied das Oberlandesgericht Brandenburg am 15. Juni 2023 (AZ: 12 U 218/22), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Ein Fahrer verließ nach einem Unfall sein Auto auf der Autobahn ohne Sicherheitsvorkehrungen. Er zog keine Warnweste an und stellte auch kein Warndreieck auf. Ein nachfolgender Fahrer, der einen Lkw überholen wollte, kollidierte mit dem verlassenen Auto. Der Kläger argumentierte, dass der ausgestiegene Fahrer den Unfall verursacht habe, weil er die Verkehrssicherungspflichten nicht beachtet hatte und verlangte vollen Schadensersatz.
Das Gericht entschied jedoch, dass beide Fahrer gleichermaßen für den Unfall verantwortlich sind. Der ursprüngliche Unfallverursacher habe seine Verkehrssicherungspflichten missachtet. Er hätte die Warnweste anziehen und ein Warndreieck aufstellen müssen. Doch auch der nachfolgende Fahrer hätte seine Geschwindigkeit anpassen müssen. Da er seine Fahrweise den gegebenen Umständen nicht angepasst habe, hafte er ebenfalls.
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