Schleswig/Berlin (DAV) – Ein Radfahrer, der verbotswidrig den Gehweg befährt und dabei mit einem rechtsabbiegenden Pkw kollidiert, trägt eine erhebliche Mitschuld. Dies entschied das Oberlandesgericht Schleswig am 19. November 2024 (AZ: 7 U 90/23), worauf die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
Im vorliegenden Fall fuhr ein 18-jähriger Radler verbotswidrig auf dem Gehweg und überquerte eine Einmündung, ohne auf den Verkehr zu achten. Dabei wurde er von einem rechtsabbiegenden Pkw erfasst und schwer verletzt.
Das OLG Schleswig sprach dem Radfahrer zwar Schadensersatz und Schmerzensgeld zu, allerdings in reduziertem Umfang. Das Gericht sah ein Mitverschulden des Radfahrers von 75 %. Begründet wurde dies mit dem grob fahrlässigen Verstoß des Radfahrers gegen die Verkehrsregeln.
Informationen: www.verkehrsrecht.de
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