Vergangene Woche wurde Mehmet Pehlivan, Anwalt des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu, erneut verhaftet – wegen der angeblichen „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“. Bereits im März wurde er unter fadenscheinigen Gründen in Haft genommen. Pehlivans Verhaftung steht in direktem Zusammenhang mit seiner anwaltlichen Tätigkeit für İmamoğlu, der sich selbst derzeit in Haft befindet. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) verurteilt die Kriminalisierung legitimer anwaltlicher Tätigkeit aufs Schärfste:
„Das Konzept der Strafverteidigung ist ein essenzieller Bestandteil jeder rechtsstaatlichen Ordnung. Verteidigung ist kein Verbrechen. Die Anwaltschaft ist ein notwendiges Korrektiv gegen staatliche Willkür. Wenn Anwältinnen und Anwälte wegen ihrer beruflichen Tätigkeit strafrechtliche Verfolgung befürchten müssen, wird dieser rechtsstaatliche Konsens unterlaufen.
Mehmet Pehlivan ist unverzüglich freizulassen, und die strafrechtlichen Vorwürfe gegen ihn sind fallenzulassen. Als Deutscher Anwaltverein stehen wir eng und solidarisch an der Seite von Kollegen und Kolleginnen wie Pehlivan, die aufgrund ihrer bloßen Berufsausübung zum Opfer von staatlicher Willkür und Freiheitsentzug werden.“
Siehe hierzu auch:
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