Goslar/Berlin (DAV). Trotz der Reisefreudigkeit der Deutschen und der Zunahme der innereuropäischen Warentransporte liegen auch drei Jahre nach der Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen aus Straßenverkehrsdelikten wenige Praxiserfahrungen vor. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) fordert bei dem diesjährigen Verkehrsgerichtstag die Schaffung einer zentralen Datenbank, in welcher für alle Mitgliedsstaaten umfassende Informationen über die jeweiligen Delikte und die jeweiligen prozessualen Verfahren zusammengestellt sind. Nur so kann Transparenz hergestellt werden, damit Betroffene sich gegen Vollstreckungsmaßnahmen effektiv wehren können.
„Die Sanktionierung ausländischer Verkehrsteilnehmer für Delikte, welche in Deutschland begangen wurden, scheitert häufig an der fehlenden Mitwirkung der ausländischen Behörden zur Ermittlung des Fahrers“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker vom Geschäftsführenden Ausschuss der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Aufgrund der Unterschiede in den nationalen Rechtsordnungen ist eine entsprechende Fahrerermittlung in diesen Ländern nicht vorgesehen. Im Gegenzug ermöglichten es die jeweiligen Rechtsordnungen einfacher als in Deutschland, verfahrensabschließende Entscheidungen gegen deutsche Betroffene zu erlassen, da in vielen Ländern aufgrund der Halterverantwortlichkeit die Ermittlung des Fahrers nicht erforderlich ist.
„Der deutsche Betroffene hat dann die Möglichkeit sich gegen den Vorwurf, welcher auf dem Grundsatz der Halterverantwortlichkeit beruht, zu verteidigen“, so Häcker weiter. In diesen Fällen erfolge die Durchführung eines Verfahrens nach dem jeweiligen Landesrecht. Um dies zu vereinfachen, sei die Schaffung einer zentralen Datenbank erforderlich.
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