Goslar/Berlin (DAV). Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) spricht sich für eine differenzierte Betrachtung von Alkoholgrenzwerten bei E-Bikes und E-Scootern aus. Sie sollten sich vielmehr auch an der Gefährlichkeit der unterschiedlichen Fortbewegungsmittel orientieren.
Nach ein paar Gläsern Wein noch Autofahren machen die wenigsten, beim E-Scooter oder dem Pedelec sieht es dagegen anders aus. Dabei gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte – obwohl die Gefährlichkeit eine andere ist. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) spricht sich für aktualisierte Alkoholgrenzen im Verkehr aus. Starre Grenzwerte ohne Rücksicht auf Fahrzeugtyp, Geschwindigkeit und Masse seien nicht sachgerecht.
Bislang gilt für das Fahren auf dem Fahrrad und Pedelecs mit Tretunterstützung und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h die Promillegrenze von 1,6 Promille. Demgegenüber dürfen S-Pedelecs, die durchaus schneller unterwegs sein können und E-Scooter schon ab 1,1 Promille nicht mehr gefahren werden. Hier gelten, wie beim PKW, die 0,5-Promille-Grenze für eine Ordnungswidrigkeit gem. § 24a StVG sowie die Anwendung der 1,1-Promille-Grenze zur Bestimmung der absoluten Fahruntüchtigkeit. Der DAV hält dies für nicht hinreichend differenziert.
„Die rechtliche Bewertung alkoholisierten Fahrens sollte sich auch am konkreten Gefährdungspotenzial des jeweiligen Fahrzeuges orientieren“, erklärt Dr. Daniela Mielchen für die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. „Eine schematische Übertragung kraftfahrzeugrechtlicher Maßstäbe auf E-Scooter und S-Pedelecs wird den tatsächlichen Risiken nicht gerecht. Wer einen E-Scooter führt, nimmt mit einem geringeren Fremdgefährdungspotenzial am Verkehr teil als ein Pkw oder Lkw.“
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht spricht sich daher für eine differenzierte, auch am Gefährdungspotenzial orientierte Regelung aus, die sowohl dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit gerecht wird als auch sachgerechte und verhältnismäßige Rechtsfolgen sicherstellt.
Kommentare