Goslar/Berlin (DAV). Zu kontrollieren, dass Autofahrende während der Fahrt nicht am Handy sind, ist für die Polizei gar nicht so leicht. Immer öfter kommen dafür sogenannte „Handy-Blitzer“ zum Einsatz, doch die sind noch gar nicht rechtssicher einsetzbar, kritisiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Die Nutzung von Handys ohne Freisprechanlage im Straßenverkehr erhöht das Unfallrisiko erheblich und ist für Autofahrerinnen und Autofahrer verboten. Um dies zu kontrollieren setzt die Polizei auf kamerabasierte und KI-gestützte Systeme, sogenannte „Handy-Blitzer“, auch Monocams genannt. Von Brücken aus filmen die „Handy-Blitzer“ vorbeifahrende Fahrzeuge, um zu erkennen, ob die Autofahrerin oder der Autofahrer ein Handy in der Hand hält. Standardisiert ist dieses Verfahren zur Verkehrsüberwachung jedoch noch nicht, merkt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) an und kritisiert den Einsatz von „Handy-Blitzern“ durch die Polizei. Deshalb sieht die Arbeitsgemeinschaft den Einsatz weiterhin kritisch.
„Unabhängig von datenschutzrechtlichen Problemen ist der Einsatz von Monocams kein standardisiertes Verfahren, um die Handynutzung am Steuer zu erfassen. Witterungsverhältnisse, Lichtverhältnisse und sonstige äußere Einflüsse sind bislang nicht ausreichend getestet“, sagt Rechtsanwalt Andy Ziegenhardt für die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). „Unklar ist, inwieweit Erkennungsraten oder Fehldiagnosen die Bewertung als rechtssichere Messung beeinflussen können. Eine Rechtsgrundlage gibt es in den meisten Bundesländern nicht.“
Aus Sicht der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht sollte vielmehr auf Aufklärung über die erheblichen Risiken und Gefahren sowie Prävention gesetzt werden und die Verkehrsteilnehmer entsprechend sensibilisiert werden.
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