Goslar/Berlin (DAV). Auch wenn die Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) – nach dem Volksmund der Idiotentest – ein wirksames und bewährtes Instrument ist, um die Fahreignung festzustellen, steht sie berechtigt immer wieder auf dem Prüfstand. So auch bei dem 52. Deutschen Verkehrsgerichtstag. Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) müssen die Betroffenen die Möglichkeit haben, sich gegen die Verfügung einer MPU wehren zu können. Nach wie vor gibt es kein Rechtsmittel gegen die Anordnung der MPU. Mit drastischen Folgen: Wer der Anordnung einer MPU nicht Folge leistet oder keine erfolgreiche Untersuchung nachweisen kann, verliert automatisch seinen Führerschein. Auch die nachträgliche Überprüfung dieser Untersuchung könne dadurch verbessert werden, dass das Vier-Augen-Gespräch nicht mehr geheim ist, sondern aufgezeichnet wird.
„Aus Sicht der Bevölkerung ist die MPU ein nicht nachvollziehbarer und mythenbehafteter “Idiotentest„ und aus Sicht des durchgefallenen Probanden Schikane und Willkür“, so Rechtsanwalt Christian Janeczek von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsecht. Dabei müsse es sowohl im Interesse der Prüfer, wie auch der Getesteten liegen, dass die Ergebnisse der MPU nachvollziehbar und überprüfbar sind. In der anwaltlichen Praxis höre man häufig, dass Mandanten erklären, dass das, was in einem Gutachten nachzulesen ist, niemals gesagt worden sei. „Das geheime Vier-Augen-Gespräch fördert die Entstehung von Klischees und Fehleinschätzungen“, so Janeczek weiter. Dies bedinge mindestens eine Tonaufzeichnung der Exploration und die Wiedereinführung einer Oberbegutachtung, um den Probanden vor Willkür und Selbstherrlichkeit zu schützen, aber auch um Einsicht und Selbsterkenntnis zu fördern. Aber auch die Prüfer würden entlastet, da dann der Nachweis geführt werden könnte, dass die Probanden nicht bewusst aufs Glatteis geführt worden wären.
Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins ist ein effektiver Rechtsschutz notwendig. Erfolgt die Anordnung zu Unrecht und wird ihr nicht nachgekommen, wird der Führerschein sofort entzogen, bevor das Unrecht der Anordnung festgestellt werden kann. Wird der rechtswidrigen Anordnung nachgekommen und die MPU nicht bestanden, wären negative Fakten zum Führerscheinentzug geschaffen. „Es erscheint daher auch weiterhin skandalös, dass gegen solch schwere Eingriffe in die Rechte des Bürgers kein effektiver Rechtschutz besteht“, so Janeczek weiter.
Schließlich gilt es den Führerscheintourismus zu bekämpfen. Das beste System zur Überprüfung der Fahreignung bei uns ist nichts wert, wenn Hintertürchen verbleiben, die die Umgehung ermöglichen. Die hiesige Gesetzeslage muss der EuGH-Rechtsprechung angepasst und so verändert werden, dass die MPU-Kandidaten nicht im Ausland einen Führerschein erwerben können, mit dem sie hier fahren dürfen.
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