Goslar/Berlin (DAV). Die Sammlung von Daten in Fahrzeugen ist bereits heute Realität. Auf einen Teil der Daten haben bisher jedoch alleine die Hersteller der Fahrzeuge Zugriff, die diese Daten vor allem dann verwenden, wenn es darum geht, Ansprüche der Fahrzeugbesitzer abzuwehren. Selbst wenn der Fahrer oder Eigentümer zur Durchsetzung seiner Interessen in einem Zivil- oder Strafprozess auf gespeicherte Daten zugreifen will, wird ihm dies bisher verwehrt. Daher müssen diese dem Fahrer von den Herstellern der Fahrzeuge bzw. der Systemlieferanten außergerichtlich zugänglich gemacht werden.
Die Problematik der Datenerhebung wird sich zukünftig verschärfen, wenn europaweit in Neufahrzeugen das sogenannte eCall System eingeführt wird, warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Goslar. Die Menge der erfassten und gespeicherten Daten wächst enorm. „Neben einem möglichen Datenmissbrauch droht der gläserne Autofahrer, dessen Verhalten aber auch Fehlverhalten noch lange Zeit zurückverfolgbar ist“, so Rechtsanwalt Christan Funk von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Es gehe darum, was das eigene Fahrzeug anderen „verrät“.
Im Interesse des Fahrers bzw. des Halters müssen einheitliche Regelungen darüber geschaffen werden, welche Daten erhoben werden, wie lange diese gespeichert werden und an wen sie weitergeleitet werden dürfen. Der Fahrer muss eine Einverständniserklärung über die Datenerhebung und – verwendung abgeben, die jederzeit widerruflich ist und die genau bestimmt, an wen und welche Daten weitergegeben werden. Eine Aufklärung über mögliche Nachteile hat objektiv und so deutlich zu erfolgen, dass jeder Fahrzeugführer oder –halter eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen kann.
Auch muss der Betroffene die Möglichkeit haben, als Erster Einsicht in die Daten zu erhalten bevor es zu einer Datenweitergabe kommt. Dabei muss ihm auch die Möglichkeit offen stehen, diese Daten zu löschen. Setzt das System einen automatischen Notruf über das eCall System ab, so ist sicherzustellen, dass diese Daten unmittelbar nach dem Hilfeeinsatz gelöscht werden.
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