Goslar/Berlin (DAV). Unfalldaten automatisiert und digital zu erfassen, bietet Chancen, doch die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mahnt auch zur Vorsicht.
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) rät bei der digitalen Erfassung von Unfalldaten zu Vorsicht. Diese Daten dürften nicht unkontrolliert gesammelt und weiterverbreitet werden.
„Unstreitig dürfte eine intensivere Datensammlung sein, die auch möglichst präzise Verletzungen von verunfallten Personen erfasst und der Unfallforschung positive Effekte beschert“, sagt Rechtsanwalt Andreas Krämer für die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). „Andererseits ist abzulehnen, dass Personenschäden im Detail und quasi ungefragt zum Zwecke einer nicht mehr durch diese Personen oder deren Angehörige kontrollierbaren und amorphen Forschung weitergegeben werden. Hier muss zumindest geklärt werden, welche Daten zu welchem Zweck an wen weitergeleitet werden, zumal die Daten nach hiesiger Auffassung der jeweiligen Person gehören“, so Krämer weiter.
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV sieht jedoch auch Chancen in der digitalen Erfassung von Unfalldaten. So könnte eine Mehrbelastung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten durch die Erfassung von Unfalldaten vermieden werden. Auch würde der Mensch als Fehlerquelle bei der Datenerhebung wegfallen.
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