Goslar/Berlin (DAV). Leider hat die Zahl der Verkehrsunfälle mit Verletzten oder gar getöteten Fußgänger:innen seit 2021 wieder zugenommen. Fast die Hälfte dieser Unfälle (42 %) sind auf ein Fehlverhalten der Fußgänger zurückzuführen. Damit sind sie nicht nur Opfer. Im Vordergrund steht beim Verkehrsgerichtstag in Goslar jedoch nicht die Frage, wer die Schuld an einem Unfall trägt. Vielmehr ist entscheidend, wie dieser hätte vermieden werden können.
Sind die Verkehrsvorschriften ausreichend, um Unfälle mit Fußgängern und Fußgängerinnen zu verhindern? Oder braucht es mehr Vorschriften und Verbote? „Für die Vermeidung von Unfällen mit Fußgängern ist es auch erforderlich, die Verkehrswege, die von ihnen benutzt werden, zu untersuchen“, meint Rechtsanwalt Martin Diebold von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Es stelle sich die Frage, ob es auch hier Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Ebenso verhalte es sich mit der Fahrzeugtechnik.
„Durch die Verkehrsvorschriften sind Fußgänger relativ gut geschützt“, erklärt Diebold. Zahlreiche Vorschriften für den Fahrzeugverkehr würden dafür sorgen. Fußgänger müssen lediglich wissen, dass der Verkehr auf der Fahrbahn Vorrang hat, sie also idealerweise an einem Zebrastreifen oder an einer Fußgängerampel die Straße überqueren. Der Rechtsanwalt sagt: „In allen anderen Situationen müssen die Autofahrer auf Fußgänger Rücksicht nehmen.“ Dies gilt zum Beispiel beim Abbiegen oder beim Überholen von Fußgängerinnen und Fußgängern.
„Freilich geben die Vorschriften den Fußgängern nur dann ausreichend Schutz, wenn sich die Fußgänger ihrerseits an die Verkehrsregeln halten. Gehen sie ‚kreuz und quer‘ oder an einer roten Fußgängerampel über die Straße, hilft die Pflicht zur Rücksichtnahme nicht mehr.“
Dagegen könne aber eine Verbesserung der Infrastruktur helfen, die Teilnahme der Fußgänger am Straßenverkehr sicherer zu machen. Es wäre empfehlenswert, wenn Querungsanlagen nicht zu weit von der Laufrichtung der Fußgänger abgesetzt sind, um „wildes“ Queren zu vermeiden. Manche Querungsanlage könnte auch besser verständlich ausgestattet sein. „Schließlich würde es an vielen Stellen auch helfen, wenn schlicht ein Gehweg vorhanden wäre“, so der Anwalt.
Auch die Möglichkeiten der technischen Systeme seien noch nicht ausgereizt. Würden diese in mehr Fahrzeugen verbaut werden, würde dies eher dem Schutz von Fußgängern dienen als die Verschärfung von Verkehrsvorschriften. „Es gibt bereits zahlreiche Assistenzsysteme, die effektiv zur Vermeidung von Unfällen mit Fußgängern beitragen können“. Erkennt das Fahrzeug eine drohende Kollision mit einem Fußgänger und löst es dann eine unfallvermeidende Reaktion aus, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es nicht zu einem weiteren Unfall mit einem Fußgänger kommt.
„Es bedarf somit keiner Änderung der Vorschriften des Straßenverkehrs“, konstatiert Diebold. Vielmehr seien die vorhandenen Vorschriften vollkommen ausreichend. Dies gelte insbesondere dann, wenn sich die Verkehrsteilnehmer (Autofahrer:innen und Fußgänger:innen) daran halten. „Eine Vermeidung von Unfällen mit Fußgängern ist eher durch den Einsatz von technischen Möglichkeiten erreichbar.“ Dies betrifft nicht nur die Verkehrswege, sondern auch die Fahrzeugtechnik.
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