Goslar/Berlin (DAV). Wer nach einem Unfall einen Haushaltsführungsschaden geltend machen will, weil er zum Beispiel nicht mehr selbst Wäsche waschen oder sich um die Kinderbetreuung kümmern kann, begegnet deutschlandweit uneinheitlichen Hürden. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar die Einführung von Tabellen, um eine einheitliche Handhabung zu etablieren.
Der Haushaltsführungsschaden ist eine der bedeutendsten Schadensersatzpositionen nach einem Unfall mit Personenschaden. Tatsächlich wird sie oft übersehen. „Der Haushaltsführungsschaden kompensiert, meist bei einer Unfallverletzung, die Einschränkungen des Geschädigten bei der Erledigung von Hausarbeiten – so unter anderem beim Wäschewaschen, Staubsaugen, Kochen oder der Kinderbetreuung“, erklärt Rechtsanwalt Jan Lukas Kemperdiek von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Diese Position könne auf Basis der Kosten einer Ersatzkraft oder fiktiv abgerechnet werden.
Die Hürden für die Darlegung des Haushaltsführungsschadens sind deutschlandweit sehr uneinheitlich. Wo in einigen Gerichtsbezirken recht geringe Anforderungen gestellt werden, ist in anderen Bezirken eine minutiöse Darlegung des gesamten Haushalts und aller dort anfallenden Tätigkeiten erforderlich. In beiden Fällen erweist sich die Schadensregulierung als „ungerecht“, entweder zu Lasten des Geschädigten oder aber der Versichertengemeinschaft. Fälle, in denen bestehende Ansprüche an den hohen Hürden scheitern sind ebenso bekannt wie Fälle von deutlicher Überkompensation.
„Das bisherige Regime der Darlegungsanforderungen ist uneinheitlich und undurchsichtig. Das führt zu objektiv ungerechtfertigten Prozessergebnissen“, erläutert Kemperdiek. Er regt an, auch für den Bereich des Haushaltsführungsschadens Tabellen einzuführen, die die Abwicklung des Schadensfalls erleichtern und für beide Seiten nachvollziehbar gestaltet sind.
„Derartige Tabellen sind in anderen Bereichen des Schadensersatzrechts längst anerkannt, zum Beispiel im Bereich des Nutzungsausfallschadens oder der Kosten eines Sachverständigen“, so der Rechtsanwalt aus Hagen. „Gelänge es, auf Basis statistischer Mittelwerte eine für alle Seiten nachvollziehbare und mathematisch nachprüfbare Berechnungsgrundlage zu schaffen, die den Individualitäten eines jeden Haushalts Rechnung trägt, könnte die Schadensabwicklung deutlich einfacher werden.“
Dies führe zu einer spürbaren Entlastung der Gerichte, einer schnelleren und rechtssichereren Regulierung des Schadens und einer gerechteren Verteilung der vorhandenen Mittel, ohne dabei die Versichertengemeinschaft zusätzlich zu belasten.
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