Goslar/Berlin (DAV). Für das Berufsbild des Kfz-Sachverständigen für die Schadensbewertung gibt es bislang keine Regelungen. Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar stößt das auf Unverständnis. Der DAV fordert die Einführung gesetzlicher Standards.
„Nach einem Unfall spielt für die Bestimmung der Schadenshöhe das Sachverständigengutachten, insbesondere bei fiktiver Abrechnung, eine entscheidende Rolle“, so Rechtsanwalt Jens Dötsch von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Es habe sowohl Bedeutung für die Frage, ob der Geschädigte überhaupt reparieren lassen oder nur auf Totalschadensbasis seinen Schaden abrechnen kann. Darüber hinaus beziffert das Gutachten auch die Höhe der voraussichtlich erforderlichen Reparaturkosten und für den Fall eines Totalschadens den Wiederbeschaffungswert, also den zu ersetzenden Wert des Fahrzeuges unmittelbar vor dem Unfall.
„Berücksichtigt man diese Wichtigkeit, ist es unverständlich, dass es bislang keinerlei Regelungen zum Berufsbild des Kfz-Sachverständigen für die Schadensbewertung gibt“, kritisiert der Anwalt. Auch die Berufsbezeichnung „Gutachter“ sei nicht gesetzlich geschützt. „De facto kann sich also jeder ‚Gutachter‘ nennen, der als solcher tätig werden will“, so Dötsch weiter. Dies habe logischerweise zur Folge – wobei dies ebenso selbstverständlich nicht jedem Sachverständigen unterstellt werden soll! –, dass eine Vielzahl von unprofessionellen Sachverständigen am Markt tätig sei.
Auch oftmals zu findende Worthülsen wie „zertifizierter Sachverständiger“ helfen laut dem Verkehrsrechtler nicht weiter. „Bundeseinheitliche Zertifizierungsrichtlinien gibt es nicht. Die Zertifizierung kann also, grob gesagt, selbst oder von unbekannten Dritten erstellt werden.“
Selbst etwaige Zertifizierungen über bekannte Organisationen wie den TÜV oder die DEKRA betreffen oftmals nur bestimmte Teilbereiche der Tätigkeit. „Ein Sachverständiger kann aber auch dann mit dem allgemeinen Zusatz ‚zertifizierter Sachverständiger‘ werben, wenn das von ihm erstellte Gutachten gar nicht die zertifizierte Tätigkeit umfasst“, erklärt Rechtsanwalt Dötsch.
Die DAV-Verkehrsrechtler fordern deshalb, dass gesetzliche Voraussetzungen für das Berufsbild des Kfz-Sachverständigen geschaffen werden. Dies kann nur dadurch geschehen, dass der Gesetzgeber – wie auch in vielen anderen Berufen – ein Berufsbild umfasst und Voraussetzungen zur Erfüllung desselben aufstellt.
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