Der Innenpolitische Sprecher der Union sprach sich am Wochenende für eine (nicht ganz neue) Idee aus, die die Sicherheit im öffentlichen Raum verbessern soll: Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung – datenschutzrechtliche Bedenken dagegen seien „überholt“. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt eine derartige anlasslose Massenüberwachung der Bevölkerung seit vielen Jahren entschieden ab.
„Die flächendeckende, KI-gestützte Videoüberwachung im öffentlichen Raum mag schon oft als Überwachungsmaßnahme begehrt worden sein – zu einer guten Idee wird sie dadurch nicht.
Schon die Nützlichkeit solcher Systeme zur Kriminalitätsbekämpfung ist höchst zweifelhaft: Pilotprojekten fehlt es regelmäßig an ausreichender Diversität der Teilnehmenden – hohe Falsch-Positiv-Raten bringen zu viele Unbeteiligte in den Fokus. Technisch bestehen zahlreiche Unsicherheiten: Können Manipulation und Missbrauch der Systeme verhindert werden; und wo und für wie lange werden die Daten gespeichert?
Vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht bereits automatisierte Kennzeichen-Scans wegen ihres Einschüchterungseffekts ablehnt, sind solche massenhaften Grundrechtseingriffe in verfassungsgemäßer Ausgestaltung kaum denkbar. Das ist Symbolpolitik ohne Sicherheitsgewinn, dafür mit großen Freiheitseinschränkungen für Millionen unbescholtener Bürgerinnen und Bürger.“
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