Die Justizministerkonferenz hat heute Inhalte und Fahrplan für eine Änderung des Grundgesetzes und des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vorgestellt, mit denen die Resilienz des Rechtsstaates verbessert werden soll. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt das.
„Es ist von zentraler Bedeutung, dass die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern heute parteiübergreifend die Inhalte und den Fahrplan für eine resiliente Verfassungsgerichtsbarkeit vorgestellt haben. Zivilgesellschaft und demokratische Parteien müssen und werden hier alle an einem Strang ziehen. Die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit in Bund und Ländern eignet sich nicht für partei- und tagespolitische Auseinandersetzungen. Das sollten uns die Erfahrungen aus Polen, Ungarn und der Türkei gelehrt haben. Der nun konkretisierte Beratungsgegenstand schlägt, auch dank der Expertise ehemaliger Verfassungsrichter, genau den richtigen Weg ein. So können Funktionsfähigkeit und Unabhängigkeit des BVerfG auch in den kommenden Jahrzehnten sichergestellt bleiben.“
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