Der Deutsche Anwaltverein (DAV) unterstützt das Vorhaben von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann, das neu in Kraft getretene „Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“ erneut zu prüfen und schlägt eine Änderung vor.
„Mit dem Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit hat der Gesetzgeber verfassungsrechtliche Grenzen nicht korrigiert, sondern gesprengt. Die Regelung erlaubt die Wiederaufnahme von Verfahren zuungunsten Freigesprochener in einer Beliebigkeit, welcher die Mütter und Väter des Grundgesetzes nach 1945 ein Ende bereiten wollten und bereitet haben.
Der neue Wiederaufnahmegrund, den der Gesetzgeber zur Unzeit in der letzten Sitzungswoche des vorangegangenen Bundestags beschlossen hat, verstößt klar gegen Art. 103 des Grundgesetzes. Es ist besser, dass der Gesetzgeber sich hier selbst korrigiert, als diese Verantwortung auf das Bundesverfassungsgericht abzuwälzen.“
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