Anfang 2019 haben Bund und Länder den Pakt für den Rechtsstaat geschlossen. Im Kern ging es um die finanzielle Unterstützung des Bundes für 2.000 neue Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. In diesem Jahr läuft der Pakt aus. Gleichzeitig steht der Stellenbestand in Frage, da die Länder, die die Kosten von nun an tragen sollten, ihre Mittel pandemiebedingt anders einsetzen mussten und weiterhin müssen. Hamburg fordert daher vom Bund die Verlängerung des Paktes. Der DAV unterstützt dieses Anliegen, geht aber noch weiter:
„Die Anwaltschaft ist nicht nur ein stabilisierender Faktor des deutschen Rechtssystems. Sie ist auch erster Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger in Rechtsfragen aller Art. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind nah am Menschen. Daher ist es richtig, dass die Anwaltschaft in einen künftigen Pakt als Teil der Rechtspflege einbezogen wird. Wir Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben auch ein Interesse an einer personell gut ausgestatteten Justiz.
Es kommt aber nicht allein auf die personelle Ausstattung an: Die Corona-Pandemie hat die Versäumnisse bei der Digitalisierung des Rechtsstaats offengelegt. Die Möglichkeit, Videoverhandlungen zu führen, ist trotz rechtlicher Grundlagen im Zivilprozessrecht (§ 128a ZPO) aufgrund mangelnder technischer Ausstattung vielerorts nicht oder nur eingeschränkt gegeben. Eine zeitgemäße Justizausstattung ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, der Anwaltschaft und der Justiz. Nur so kann auch der flächendeckende Zugang zum Recht gesichert werden. Die notwendige Anschlussvereinbarung zum Pakt für den Rechtsstaat muss daher zwingend eine entsprechend flexible Verwendung der Mittel ermöglichen.“
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