Am Mittwoch, dem 11. Oktober, hört der Finanzausschuss im Deutschen Bundestag Expertinnen und Experten zum Entwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz an. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht noch Verbesserungsbedarf – insbesondere im AGB-Recht. Vertreten wird er vor den Abgeordneten von Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerd Krieger.
„Dass im Finanzdienstleistungsbereich eine Bereichsausnahme von der gerichtlichen AGB-Kontrolle geschaffen werden soll, geht in die richtige Richtung. Notwendig ist jedoch weit mehr: Die AGB-Inhaltskontrolle in ihrer derzeitigen Form behindert die Rechtssicherheit bei ausgehandelten Verträgen im unternehmerischen Geschäftsverkehr im Hinblick auf nahezu jede größere Transaktion. Sie ist deshalb ein maßgeblicher Grund für die Vermeidung deutschen Rechts und deutscher Gerichte bei solchen Transaktionen und widerspricht insofern den Zielen des kürzlich von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs eines Justizstandort-Stärkungsgesetzes. Eine punktuelle Bereichsausnahme wird das nicht beheben können. Unternehmer, die die Vertragsbedingungen aufgrund ihrer Sachkunde und ihrer Größe typischerweise mitgestalten können – zum Beispiel bei M&A-Transaktionen – bedürfen keines Schutzes durch die AGB-rechtliche Inhaltskontrolle. Der DAV fordert schon lange eine umfassende Reform, um dem Rechnung zu tragen.“
Zur DAV-Stellungnahme Nr. 29/2023
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