Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.

ONLINE: ...durch Einholung eines psychologischen Sachverständigengutachtens..

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… durch Einholung eines psychologischen Sachverständigengutachtens …

mit diesem Satz enden viele Beweisbeschlüsse, durch die mit der Einschaltung eines Sachverständigen eine neue Perspektive auf eine i.d.R. schwierige familienrechtliche Fallkonstellation gefunden werden soll.

Für Fragestellungen zu den Themenbereichen
  • Regelung der elterlichen Sorge nach Trennung (§ 1671 BGB, § 1687 BGB)
  • Umgangsregelung (§ 1684 BGB)
  • Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB)
  • Abänderungsverfahren (§ 1696 BGB)
  • Herausgabeverfahren (§ 1632 BGB)
werden der Ablauf einer psychologischen Begutachtung und die Erstellung des Gutachtens unter Aspekten wie:

  • Juristische und psychologische Fragen
  • Konzeption und Durchführung der Begutachtung
  • Notwendigkeit der Multimodalität des Vorgehens
  • Möglichkeiten und Grenzen der Psychodiagnostik
  • Diagnostische Verfahren, insbesondere auch Diagnostik von Bindungen und Beziehungen
  • Psychologischer Befund
  • Beurteilungskriterien
  • Beantwortung der Fragestellung
vorgestellt.
 
Weitere Themenbereiche werden u.a.:

  • Betreuungsmodelle
  • Umgangsregelung, Umgangsbegleitung, Umgangsausschluss
  • Fremdplatzierung und Rückführung
  • Hochkonflikt, Elterliches Entfremdungsverhalten
  • Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten
  • Zum Umgang mit Gutachten, Gutachtenkritik und methodenkritische Stellungnahme ausgehend vom Stand der Familienrechtspsychologie sein.
 
Der Referent: Roman Faas, ist Diplom-Psychologe und Psychologischer Psychotherapeut sowie wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Universität des Saarlandes. Langjährige Tätigkeit sowohl als Sachverständiger wie auch als Dozent für Fortbildungen im Bereich der Familienrechtspsychologie.