Die zum 1. April 2024 in Kraft getretenen neuen Regelungen des Cannabis-Gesetzes strahlen auch auf die Regelungen im SGB V zur Verordnung von medizinischem Cannabis im Rahmen des Leistungsanspruchs nach dem SGB V aus. Zudem wird sich auf Basis dieser Gesetzgebung die Rechtsprechung der Sozialgerichte zur Genehmigung der Verordnung von Cannabis zu Lasten der GKV ändern müssen. Die neuen Regelungen des CanG und des darin eingebundenen MedCanG haben zudem auch Auswirkungen auf die strafrechtliche Bewertung von Patienten und Patientinnen, die Cannabis als Medizin benötigen, es aber nicht zu Lasten der Krankenkassen verschrieben bekommen und es deswegen selbst anbauen. Sie unterfallen jetzt nicht mehr den strengen und teilweise wenig flexiblen Regelungen des BtmG, sondern spezielleren und flexibleren strafrechtlichen Vorschriften des CanG. Allerdings droht eine Rücknahme der Teillegalisierung von Cannabis durch die neue Bundesregierung. Die aktuellen Entwicklungen werden in dem Seminar ebenso thematisiert wie die Grundfragen des Einsatzes von Cannabis als Medizin.
Seminar gemäß § 15 FAO