Bis zum 07.06.2026 muss der deutsche Gesetzgeber die Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Im Vergleich zum aktuell geltenden Entgelttransparenzgesetz werden nach neuer Rechtslage umfangreiche Auskunfts- und Berichtspflichten für Unternehmen bestehen. Entgeltunterschiede zwischen den Geschlechtern indizieren eine Diskriminierung, sodass vielfach Anpassungsansprüche bestehen werden. Dabei sind nicht nur die Gehälter von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit „gleichen“, sondern auch die mit „vergleichbaren“ Tätigkeiten maßgeblich. Die Bestimmung der Vergleichbarkeit wird in der Praxis mit großen Schwierigkeiten verbunden sein. Die Rechtsprechung des BAG verschärft die Rechtslage zu Lasten der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen.
Seminar gemäß § 15 FAO