Die Verwaltung der Erbengemeinschaft verursacht sowohl für die Miterben und Miterbinnen selbst als auch für Gläubiger und Gläubigerinnen sowie Schuldner und Schuldnerinnen Schwierigkeiten. Die Probleme setzen sich fort, wenn die Auseinandersetzung erfolgen soll. Auch die Prozessführung ist sowohl für Gegner und Gegnerinnen der Erbengemeinschaft als auch für die Erbengemeinschaft selbst eine Herausforderung. Im Seminar erhalten Sie eine systematische Darstellung der Ansprüche der Erbengemeinschaft innerhalb und gegenüber Dritten.
Seminar gemäß § 15 FAO