Der Bauträgervertrag ist eine Medaille mit zwei extrem verschiedenen Seiten. Auf der einen Seite die umfassende Leistungsverpflichtung des Bauträgers: alle Probleme des Bauens sind ausschließlich Probleme des Bauträgers (auch, wenn viele Bauträger sich dessen nicht bewusst zu sein scheinen). Auf der anderen Seite: Die Zahlungen der Kunden und Kundinnen vor Eigentumsumschreibung sind fast immer ungesicherte Vorauszahlungen, was den Kunden und Kundinnen jedoch regelmäßig überhaupt nicht bewusst ist, bis das Bauvorhaben ins Straucheln gerät.
Seminar gemäß § 15 FAO