Verwaltungsrecht ist ohne Verfassungsrecht nicht denkbar. Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden die verfassungsrechtlichen Bezüge im Verwaltungsrecht zu verdeutlichen. Dabei geht es u. a. um verfassungsrechtliche Vorgaben im Verwaltungsrecht, die sich aus dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip, aber auch aus den Grundrechten ergeben.
Seminar gemäß § 15 FAO