Der Informationsaustausch von und mit Sicherheitsbehörden ist in aller Munde. Zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten sollen national und EU-weit zusammengeführt, zentral abgefragt und am besten KI-gestützt ausgewertet werden können. Dieses Ansinnen kollidiert regelmäßig nicht nur mit datenschutzrechtlichen Grundsätzen, sondern auch mit der seit Jahrzehnten wild gewucherten IT-Infrastruktur der Behörden mit ihren unterschiedlichen Datenformaten und Schnittstellen, die den (automatisierten) Informationsaustausch erschweren.
Bei der Fachveranstaltung des Deutschen Anwaltvereins und des Deutschen Instituts für Menschenrechte geht es um die Grenzen, die das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dem sicherheitsbehördlichen Informationsaustausch setzt; darum, wie die Polizei diese verfassungsrechtlichen Grundsätze im Rahmen ihres Zukunftsprojekts „P20“ praktisch umsetzen will; um die Entwicklung und diskriminierungsrechtliche Fragen des Datenaustauschs zwischen Sicherheits- und Migrationsbehörden sowie um Auskunfts- und Löschungsansprüche Betroffener und deren Durchsetzungsmöglichkeiten.
In Kooperation mit:

Vorträge und Referent:innen:
Beginn 14:00 Uhr
Begrüßung
Zwischen Datenhunger und Verfassung. Rechtsgrundlagen, Praxis und Grenzen des polizeilichen Datenaustauschs
Benjamin Derin, Rechtsanwalt in Berlin und Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Goethe-Universität Frankfurt
Aspekte der informationellen Zusammenarbeit in der Polizei des Bundes und der Länder
Dr. Anslieb Esseln, LKA Rheinland-Pfalz
Stand und Perspektiven des Informationsaustauschs zwischen Sicherheits- und Migrationsbehörden
Eric Töpfer, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte
Pause 15:45 – 16:15 Uhr
Datenschutz zweiter Klasse? Gleichheitsrechtliche Aspekte des Austauschs personenbezogener Daten zwischen Sicherheits- und Migrationsverwaltung
Anna-Lena Priebe, LL.M., Doktorandin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Recht der Digitalisierung der Verwaltung, Informations- und Migrationsrecht an der Universität Leipzig
Datenverkehr der Sicherheitsbehörden: Wie steht es um den Rechtsschutz der Betroffenen?
Dr. Anna Luczak, Rechtsanwältin in Berlin
Abschlussrunde und Q&A
Ende 18:00 Uhr
Im Anschluss besteht noch bei Wasser, Wein und Brezeln Gelegenheit zum Austausch.
Eingeladen sind alle Interessierten aus Anwaltschaft, Politik, Medien und Zivilgesellschaft. Wir bitten um Anmeldung vorab.