Behandelt werden auf Grundlage aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung die Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und (drohende) Zahlungsunfähigkeit, die trotz ihrer großen zivil- und strafrechtlichen Bedeutung in ihren Grundstrukturen für die Beratungs- und Prozesspraxis nicht rechtssicher geklärt sind. Durch die gesetzlichen Änderungen aufgrund des am 01.01.2021 in Kraft getretenen Sanierungs- und Insolvenzfortentwicklungsgesetzes ist die unsichere Rechtslage noch verschärft worden. Schwerpunkte des Seminars sind die Behandlung der höchstrichterlichen Anfechtungsrechtsprechung sowie Haftungsrisiken für die Organe von Unternehmen in der Krise.
Seminar gemäß § 15 FAO